Meine Pagode wurde werksseitig mit 2 Nebelzusatzscheinwerfer auf der Stoßstange und der Nebelrückleuchte ausgeliefert. Der TÜV beanstandet, dass entweder die Nebelzusatzscheinwerfer oder die Nebelleuchten in den Hauptscheinwerfer leuchten dürfen. Ich kann natürlich die Nebelscheinwerfer in den Hauptscheinwerfern abschalten - will es aber nicht! Habt Ihr eine Idee, wie die Sachlage ist (Bestandsschutz???)?
Beste Grüße
Carlo
Beste Grüße
Carlo